Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.05.1997 - 12 U 150/96   

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https://dejure.org/1997,2622
OLG Hamm, 21.05.1997 - 12 U 150/96 (https://dejure.org/1997,2622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.1997 - 12 U 150/96 (https://dejure.org/1997,2622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 12 U 150/96 (https://dejure.org/1997,2622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftung bei Nichteinholung eines Bodengutachtens im Rahmen der Grundlagenermittlung! (IBR 1997, 427)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird Vollauftrag abgerechnet, wenn Bau wegen Bodenkontamination nicht realisiert wird? (IBR 1998, 116)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1310
  • BauR 1997, 1069
  • ZfBR 1997, 308
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13

    Bauhandwerkersicherung: Berechtigter Personenkreis

    Ein auf Freistellung gerichteter Schadensersatzanspruch steht der Beklagten nach §§ 634 Nr. 4, 636, 281 Abs. 1 BGB zu, weil der Drittwiderbeklagte durch den unterlassenen Hinweis auf die gebotene Baugrunduntersuchung eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat und hierdurch seine über die Leistungsphase 1 - die Grundlagenermittlung - hinausgehenden Tätigkeiten für die Beklagte unverwertbar geworden sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 1310).
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 19 U 34/09

    Pauschalvergütung; Kündigung; Vergütung; Aufwendungen; Darlegungslast

    Erst wenn die Beklagte dennoch auf eine Produktionsaufnahme bestanden hätte, könnte das etwas ändern (OLG Düsseldorf, a.a.O.; ferner OLG Hamm NJW-RR 1997, 1310).
  • OLG Köln, 30.04.2008 - 17 U 51/07

    Architektenhonorar bei Planänderung aufgrund eines nachträglich eingeholten

    Die Prüfung des Baugrundes wird bereits dann zu den Hauptleistungspflichten des Architekten gerechnet, wenn er mit der Grundlagenermittlung nach Leistungsphase 1) aus § 15 HOAI beauftragt war, und zwar mit der Folge, dass er dem Auftraggeber nach einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz haftet (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 1310 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 156 f.; OLG Hamm BauR 1997, 876 ff.).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts gehört bereits im Rahmen von Leistungsphase 1) zum Inhalt eines Architektenvertrags die Abklärung, ob mit ungünstigen Bodenverhältnissen zu rechnen ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können (vgl. OLG Hamm BauR 1997, 1069).

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00

    Zur Berücksichtigung der Bodenverhältnisse bei der Planung

    Dementsprechend muss ein Architekt selbst einen Vollauftrag immer dahin verstehen, dass zunächst immer nur die Leistung nach Leistungsphase 1 erbracht werden darf und erst bei Vorliegen der Baugrundaufschlüsse in Abstimmung mit dem Bauherrn weitere Leistungen erbracht werden dürfen (OLG Hamm NJW-RR 1997, 1310).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2008 - 23 U 58/07

    Anforderungen an Planung und Bauüberwachung eines Architekten im Hinblick auf

    Dementsprechend muss ein Architekt selbst einen Vollauftrag immer dahin verstehen, dass zunächst immer nur die Leistung nach Leistungsphase 1 erbracht werden darf und erst bei Vorliegen der Baugrundaufschlüsse in Abstimmung mit dem Bauherrn weitere Leistungen erbracht werden dürfen (OLG Hamm, Urteil vom 21.05.1997, 12 U 150/96, NJW-RR 1997, 1310).
  • OLG Naumburg, 16.11.2010 - 9 U 196/09

    Architektenhaftung: Unterlassene Einholung eines Bodengutachtens im Rahmen

    Die Klärung der Frage, wie und in welcher Weise das fragliche Bauwerk gegründet werden kann, gehört grundsätzlich zu einer gewissenhaften und ordnungsgemäßen Grundlagenermittelung des Architekten in der Leistungsphase I (OLG Hamm, Urteil vom 21. Mai 1997, Az.: 12 U 150/96, zitiert nach juris, Rn. 5 [= NJW-RR 1997, 1310 ff.]).

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche und zentrale Vertragspflicht des Architekten im Rahmen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung, hier insbesondere Klärung der Aufgabenstellung) des § 15 Abs. 1 HOAI (vgl. z. B. Locher/Koeble/Frik, HOAI, 7. Aufl., § 15 Rn. 9; Pott, Dahlhoff, Kniffka, HOAI, 7. Aufl., § 15 Rn. 7 a), deren Verletzung der Schadensersatzpflicht gemäß § 635 BGB führen kann (vgl. Hesse/Korbion/Mantscheff/ Vygen, HOAI, 5. Aufl., § 15, Rn. 43; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1310 ff. m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03

    Zu den Hauptleistungspflichten eines Architekten im Hinblick auf die Prüfung des

    Im übrigen wird die Prüfung des Baugrundes bereits dann zu den Hauptleistungspflichten des Architekten gerechnet, wenn er mit der Grundlagenermittlung nach Leistungsphase 1 des § 15 HOAI beauftragt war, mit der weiteren Folge, dass er im Verletzungsfalle dem Auftraggeber aus § 635 BGB auf Schadensersatz haftet (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1310 ff.; ferner OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 156 f.; OLG Hamm, BauR 1997, 876 ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2002 - 24 U 162/00

    Gründungswahl d. Baugrundgutachters: Haftet Statiker?

    Diese Pflicht trifft den Architekten vor allem dann, wenn wie im vorliegenden Falle - mit problematischen Bodenverhältnissen zu rechnen ist (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1310; OLG Düsseldorf, Baurecht 1993, 124; OLG Düsseldorf, Baurecht 2000, 1358; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 156; OLG Köln, NJW-RR 1993, 1493).

    Dies hat der Architekt bei seiner Vorplanung (Phase 2 nach § 15 HOAI), zu der auch eine Kostenschätzung nach DIN 276 gehört, zu berücksichtigen (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1310).

  • OLG Celle, 23.02.2012 - 16 U 4/10

    Vorschuss- und Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Planungs- und

    Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 i. S. d. § 15 HOAI ), spätestens aber bei der Vorplanung (Leistungsphase 2 i. S. d. § 15 HOAI ) hat der beauftragte Architekt grundsätzlich eine sorgfältige Untersuchung der Boden- und Wasserverhältnisse anzustellen (vgl. nur OLG Düsseldorf, BauR 2009, 277 ; OLG München, NJW Spezial 2008, 366; OLG Hamm BauR 1997, 1069 ; BGH NJW-RR 1986, 1147 [BGH 28.05.1986 - IVa ZR 231/84] ).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2009 - 8 U 43/07

    Schadensersatz aus Architektenvertrag: Pflicht zur Einholung eines

    Auch eine Aufklärung der örtlichen Verhältnisse muss der Architekt nicht selbst durchführen, wohl aber veranlassen und insbesondere seiner Beratung, Planung und auch Überwachung zugrunde legen (OLG Düsseldorf, BauR 2002, 652 f.; OLG Hamm, BauR 1997, 1069 f.).
  • OLG Bamberg, 16.04.2003 - 8 U 90/02

    Leistungspflichten des Architekten bei Beauftragung mit der Genehmigungsplanung

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 6 U 120/06

    Alleinhaftung bei unterlassener Baugrunduntersuchung

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2005 - 23 U 22/04
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5105
OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96 (https://dejure.org/1997,5105)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.07.1997 - 19 U 226/96 (https://dejure.org/1997,5105)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - 19 U 226/96 (https://dejure.org/1997,5105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schuldbefreiend Wirkung Hinterlegung gepfändet Forderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 378, 812; ZPO § 853
    Schuldbefreiend Wirkung Hinterlegung gepfändet Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldbefreiende Wirkung einer Hinterlegung durch den Drittschuldner einer von mehreren Gläubigern gepfändeten Forderung nur gegenüber einem mit seiner Forderung in der Anzeige nach § 853 Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Gläubiger; Bereicherungsanspruch eines aufgrund ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96
    In Betracht kommt nur ein Anspruch gegen die nachrangigen und deshalb nicht berechtigten Gläubiger, die im Hinterlegungsverfahren befriedigt worden sind (BGH NJW 1982, 173; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht 11. Aufl., § 55 II 1 c aa).
  • RG, 24.10.1895 - VI 185/95

    Ist, wenn ein Anspruch auf Herausgabe beweglicher Sachen für mehrere Gläubiger

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96
    Eine Hinterlegung ohne eine Anzeige hat keine befreiende Wirkung (Zöller/Stöber, ZPO 19. Aufl., § 853 R. 5 unter Berufung auf RGZ 36, 360).
  • OLG Köln, 08.04.1998 - 19 W 58/97

    Feststellung des Hinterlegungsgrundes

    Unterbleibt eine solche Anzeige, so hat die Hinterlegung keine schuldbefreiende Wirkung nach § 378 BGB (vgl. Zöller/Stöber, a.a.0., § 853 Rdnr. 5; Hartmann in Baumbach-Lauterbach, ZPO, 56. Aufl., § 853 Rdnr. 8; Senatsurteil vom 04.07.1997 - 19 U 226/96 - , abgedruckt in OLG-Report Köln 1998, 38).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1887
OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97 (https://dejure.org/1997,1887)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.1997 - 22 W 48/97 (https://dejure.org/1997,1887)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 1997 - 22 W 48/97 (https://dejure.org/1997,1887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 485 412 406
    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Ablehnung des Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weiteres Sachverständigengutachten; Ablehnung eines Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Weiteres Sachverständigengutachten im selbständigen Beweisverfahren abgelehnt: Beschwerde? (IBR 1998, 274)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 4 O 40/93
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 933
  • BauR 1998, 366
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 1/92

    Selbständiges Beweisverfahren - Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97
    Soweit das Landgericht durch den angefochtenen Beschluß die Ablehnung des Sachverständigen Burmann wegen Befangenheit für unbegründet erklärt hat, findet zwar gemäß den §§ 492 Abs. 1, 406 Abs. 5 ZPO die sofortige Beschwerde statt (OLG Köln BauR 1992, 408 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1995 - 22 W 63/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97
    Die mit dem am 11.6.1997, also weit mehr als einen Monat nach Erhalt des 2. Ergänzungsgutachtens, beantragte Ablehnung des Sachverständigen kann nicht mehr als unverzüglich angesehen werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 28.03.1995 - 22 U 256/93 - unveröffentlicht - und vom 10.03.1995 - 22 W 63/94 - OLG Report 1995, 255).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 256/93

    Begriff der schlüsselfertigen Herstellung; Erstattung der Mehrwertsteuer bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97
    Die mit dem am 11.6.1997, also weit mehr als einen Monat nach Erhalt des 2. Ergänzungsgutachtens, beantragte Ablehnung des Sachverständigen kann nicht mehr als unverzüglich angesehen werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 28.03.1995 - 22 U 256/93 - unveröffentlicht - und vom 10.03.1995 - 22 W 63/94 - OLG Report 1995, 255).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.05.1997 - 3 U 3837/96   

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https://dejure.org/1997,3056
OLG Nürnberg, 27.05.1997 - 3 U 3837/96 (https://dejure.org/1997,3056)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.05.1997 - 3 U 3837/96 (https://dejure.org/1997,3056)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 3 U 3837/96 (https://dejure.org/1997,3056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partnervermittlung; Klagebefugnis eines Verbraucherschutzverbandes; Unangemessen hohe Vergütung für erbrachte Leistungen im Falle des Rücktritts einer Partei; Aufnahmegebühr als ein besonderer Anteil innerhalb der ...

  • waybackmachine.org
  • rechtsportal.de

    Inhaltskontrolle eines Partnerschaftsvermittlungsvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    AGBG §§ 9; 10 Nr. 7 a; 11 Nr. 5 a; BDSG §§ 3; 4; 28
    Klauseln in Partnervermittlungs-Vertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1556
  • NJW-RR 1999, 800 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1991 - IV ZR 31/90

    Maklerprovision - Provisionsanspruch - Vermittlung eines Vorvertrages -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.1997 - 3 U 3837/96
    Die Anlaufkosten dagegen, die speziell für einen bestimmten Vertrag bis zum Vertragsende erbracht worden sind, nicht mehr rückgängig gemacht werden können und auch nicht für andere Verträge verwendbar sind, z.B. Provisionen, Reisekosten u.a., können dagegen ungekürzt angesetzt werden (BGH NJW 1991, 2764).

    Es ist deshalb nach der Rechtsprechung Aufgabe der Beklagten, durch konkreten Sachvortrag darzulegen, daß die Höhe der geforderten Aufnahmegebühr durch Besonderheiten gerechtfertigt ist (BGH NJW 1991, 2764).

  • OLG Nürnberg, 10.10.1995 - 3 U 1482/95

    Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen einer Partnervermittlung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.1997 - 3 U 3837/96
    Der örtliche Bezug zur Tätigkeit des Klägers besteht, da die Beklagte gerichtsbekanntlich (Urteil des Senats vom 10. Oktober 1995, Az.: 3 U 1482/95) Verträge der umstrittenen Art auch in B schließt.

    Solche Fälle sind dem Senat aus anderweitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien bekannt (Senatsurteil vom 10. Oktober 1995, Az.: 3 U 1482/95).

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.1997 - 3 U 3837/96
    Dieser Verstoß gegen die Bestimmungen des BDSG führt in dem hier vorliegenden Verbandsprozeß allein schon zu dem vom Erstgericht ausgesprochenen Verbot der Klauselverwendung, weil der Rechtsverkehr im allgemeinen Interesse von unwirksamen Klauseln freizuhalten ist (BGH NJW 1983, 1320 ; NJW 1986, 47; Wolf/Horn/Lindacher, a.a.O., § 13 Rz. 8).
  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 354/87

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungsrechts bei einem Ehe- oder

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.1997 - 3 U 3837/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1989, 1479 f.) ist ein Partnervermittlungsvertrag der hier vorliegenden Art jederzeit gemäß § 627 BGB kündbar.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 1 U 157/95   

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https://dejure.org/1997,14422
OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 1 U 157/95 (https://dejure.org/1997,14422)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.07.1997 - 1 U 157/95 (https://dejure.org/1997,14422)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - 1 U 157/95 (https://dejure.org/1997,14422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten, die dadurch entstanden sind, dass der Auftrag durch einen Dritten und nicht durch den Beauftragten ausgeführt wurde; Kündigung des Vertrages wegen Weigerung der Erfüllung; Nachweis der positiven Kenntnis vom Kalkulationsirrtum

  • ibr-online

    Kostenerstattungsanspruch des Auftraggebers infolge Kalkulationsirr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muß sich Auftragnehmer an ein Unterangebot festhalten lassen? (IBR 1998, 144)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1979 - VII ZR 11/79

    Risiko einer Fehlkalkulation; Funktion der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 1 U 157/95
    Diese Bestimmung dient vor allem dem Schutz des Auftraggebers vor den Gefahren, die mit der Vergabe eines Auftrages an einen Anbieter, der zu nicht mehr kostendeckenden Preisen anbietet, und deshalb den Auftrag möglicherweise nicht ordnungsgemäß zu Ende führen kann, verbunden sind (BGH NJW 1980, 180).
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